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Impressum

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Zuletzt aktualisiert: 19.08.2026 11:00


Für alle Leistungen von DATABYTES-IT, Königsberger Straße 20, 68809 Neulußheim, E-Mail:
info@databytes-it.de (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

§1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Leistungen gelten für Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.

1.2 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.

1.3 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt der Auftragnehmer - vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung - nicht an.

 

§2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

2.1 Der Auftragnehmer erbringt als selbstständiger Unternehmer
folgende Leistungen gegenüber dem Auftraggeber:
Erbringung von Leistungen im IT-Dienstleistungsbereich, Lieferung von Produkten, Software und Lizenzen, sowie die Bereitstellung von IT-Infrastruktur und Cloud-Diensten.

2.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber.

2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neusten Stand, neusten Regeln und Erkenntnissen.

2.4 Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei seiner Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes erzielt wird. Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Auftraggeber.

 

§3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

3.1 Es obliegt dem Auftraggeber, die von ihm zum Zwecke der Leistungserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten und sonstigen Inhalte vollständig und korrekt mitzuteilen. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Leistungserbringung, die durch eine verspätete und notwendige Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

 

§4 Vergütung und Zahlungsvereinbarungen

4.1 Ergänzend zu diesen AGB gelten die Zahlungsvereinbarungen des Auftragnehmers in ihrer jeweils wirksam einbezogenen Fassung. Die jeweils aktuelle Fassung der Zahlungsvereinbarungen kann unter www.databytes-it.de/zahlungsvereinbarungen eingesehen werden. Die Zahlungsvereinbarungen regeln insbesondere die Zahlungsarten, Abrechnungsmodalitäten, Preise, Vergütungen und sonstigen mit der Leistungserbringung verbundenen Kosten. Individuelle Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber haben Vorrang.

4.2 Die für eine Leistung geltende Vergütung richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preisliste des Auftragnehmers, sofern im jeweiligen Angebot, Vertrag oder einer sonstigen Individualvereinbarung keine abweichende Vergütung vereinbart wurde. Für laufende Dauerschuldverhältnisse gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise, soweit keine wirksame Preisanpassung gemäß den Zahlungsvereinbarungen erfolgt.

4.3 Die jeweils gültigen Preise für Produkte können im Kundenportal eingesehen werden. Soweit bei einzelnen Produkten nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich die Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vergütung für Dienstleistungen, Arbeitszeiten sowie sonstige Leistungen richtet sich nach den Zahlungsvereinbarungen.

4.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer ist insbesondere berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie den Ersatz weiterer gesetzlich zulässiger Verzugsschäden zu verlangen.

4.5 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer nach vorheriger Mahnung und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt, betroffene laufende Leistungen vorübergehend zu sperren. Die Zahlungspflicht des Auftraggebers für bereits erbrachte Leistungen und vereinbarte laufende Entgelte bleibt hiervon unberührt. Nach vollständigem Ausgleich der offenen Forderungen werden gesperrte Leistungen wieder freigeschaltet, soweit dem keine technischen oder rechtlichen Gründe entgegenstehen.

4.6 Preisänderungen für laufende Dauerschuldverhältnisse richten sich nach den hierfür geltenden Regelungen der Zahlungsvereinbarungen. Preisänderungen werden dem Auftraggeber mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform, insbesondere per E-Mail, mitgeteilt. Soweit eine Preisänderung den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wird hierauf in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen.

 

§5 Haftung / Freistellung

5.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Gleiches gilt für Schäden, die auf dem Fehlen einer vom Auftragnehmer übernommenen Garantie oder auf einer zwingenden gesetzlichen Haftung beruhen.

5.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur für den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

5.3 Soweit keine Haftung nach Absatz 5.1 oder 5.2 besteht, ist die Haftung des Auftragnehmers für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

5.4 Der Auftraggeber ist für die regelmäßige und ordnungsgemäße Sicherung seiner Daten und Systeme selbst verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich eine Datensicherung oder ein Backup als vertragliche Leistung des Auftragnehmers vereinbart wurde. Der Auftraggeber hat insbesondere vor Eingriffen in seine IT-Systeme, soweit dies nach den Umständen möglich und zumutbar ist, für eine aktuelle und funktionsfähige Datensicherung zu sorgen.

5.5 Soweit der Auftragnehmer im Rahmen eines ausdrücklich vereinbarten Leistungsumfangs Datensicherungen oder Backups durchführt, haftet er für einen dadurch verursachten Datenverlust nach Maßgabe der vorstehenden Haftungsregelungen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie dafür, dass Datensicherungen jederzeit vollständig, fehlerfrei oder wiederherstellbar sind, sofern eine solche Garantie nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

5.6 Der Auftragnehmer haftet nicht für Störungen, Ausfälle oder Beeinträchtigungen von Leistungen, die außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen. Dies gilt insbesondere für Ausfälle oder Störungen von Internetverbindungen, Stromversorgung, Telekommunikationsnetzen, Cloud-Diensten, Hosting-Diensten, Software, Plattformen oder sonstigen Leistungen von Drittanbietern, soweit der Auftragnehmer diese nicht zu vertreten hat.

5.7 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, Störungen oder Datenverluste, die durch vom Auftraggeber bereitgestellte oder eingesetzte Hardware, Software, Zugangsdaten, Daten oder sonstige Inhalte verursacht wurden, soweit der Auftragnehmer diese nicht zu vertreten hat.

5.8 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die auf einem vom Auftraggeber zu vertretenden Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter beruhen. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich über ihm bekannt werdende entsprechende Ansprüche Dritter und unterstützt den Auftragnehmer bei deren Abwehr in angemessenem Umfang.

 

§6 Vertragsdauer und Kündigung

6.1 Die Vertragsdauer sowie die Fristen zur ordentlichen Kündigung von Produkten richten sich nach der jeweils beim Produkt angegebenen Laufzeit. Diese wird individuell vereinbart und ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der Leistungsbeschreibung.

6.2 Für Dienstleistungen in Form von Arbeits- oder Unterstützungsleistungen besteht keine feste Vertragslaufzeit. Diese können von beiden Parteien jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, sofern nichts abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

6.3 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6.4 Der Auftragnehmer hat alle ihm überlassenen Unterlagen und sonstigen Inhalte nach Vertragsbeendigung unverzüglich nach Wahl des Auftraggebers zurückzugeben oder zu vernichten. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts daran ist ausgeschlossen. Elektronische Daten sind vollständig zu löschen. Ausgenommen davon sind Unterlagen und Daten, hinsichtlich derer eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, jedoch nur bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist. Der Auftragnehmer hat dem Unternehmen auf dessen Verlangen die Löschung schriftlich zu bestätigen.

 

§7 Vertraulichkeit und Datenschutz

7.1 Der Auftragnehmer wird alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden Vorgänge streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und / oder Dritten, die Zugang zu den Vertragsgegenständlichen Informationen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

7.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrages sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften - insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes - einzuhalten.

 

§8 Schlussbestimmungen

8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.

8.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt.

8.3 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern. Der Auftraggeber wird insbesondere dem Auftragnehmer die zur Erfüllung des Auftrages erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.

8.4 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

8.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu Kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.