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Zahlungsvereinbarungen

ZAHLUNGSVEREINBARUNGEN

Zuletzt aktualisiert: 19.08.2026 11:00


Ergänzend zu den in der AGB genannten Zahlungsvereinbarungen gelten diese für alle Verträge zwischen der DATABYTES-IT und ihren Kunden.

1.1 Die Kosten für alle entsprechenden Leistungen können im Kundenportal eingesehen werden. Dort sind die Einmaligen sowie die Wiederkehrenden Kosten aufgezeigt.

1.2 Die Kosten für bereitgestellte Dienstleistungen und Produkte werden über die vom Kunden bei der Bestellung ausgewählten Zahlungsart abgerechnet. Hier stehen neben Banküberweisung auch die Zahlung per SEPA-Lastschrift und PayPal zur Verfügung.

1.3 Der Rechnungsversand erfolgt per E-Mail. Ein Rechnungsversand per Post ist gegen eine Aufwandsentschädigung von 2,00€ pro Rechnung möglich. Alle Rechnungen können durch den Kunden zentral im Kundenportal eingesehen werden.

1.4 Soweit möglich werden alle Änderungen per Fernwartung durchgeführt. Bei Vor-Ort Terminen werden die gefahrenen Kilometer mit 0,60€ pro Kilometer in Rechnung gestellt. Zusätzlich dazu wird die Arbeitszeit für An- und Abreise zu 25% berechnet.

1.5 Bei Zahlungsverzug ist der Dienstleister berechtigt, die betroffene Leistung frühestens 15 Tage nach Fälligkeit der Rechnung vorübergehend zu sperren.

1.6 Alle Arbeiten werden nach der folgenden Kostentabelle je angefangene 15 Minuten berechnet. Der folgende Stundenlohn ist netto, zzgl. Gesetzlicher MwSt. (derzeit 19%).

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag
00:00 –
06:00 Uhr
113,00€ 113,00€ 113,00€ 113,00€ 113,00€ 150,00€ 150,00€
06:00 –
08:00 Uhr
83,00€ 83,00€ 83,00€ 83,00€ 83,00€ 131,00€ 131,00€
08:00 –
17:00 Uhr
75,00€ 75,00€ 75,00€ 75,00€ 75,00€ 131,00€ 131,00€
17:00 –
19:00 Uhr
83,00€ 83,00€ 83,00€ 83,00€ 83,00€ 131,00€ 131,00€
19:00 –
21:00 Uhr
90,00€ 90,00€ 90,00€ 90,00€ 90,00€ 131,00€ 131,00€
21:00 –
00:00 Uhr
105,00€ 105,00€ 105,00€ 105,00€ 105,00€ 150,00€ 150,00€

1.7 Der Dienstleister ist berechtigt, die in diesen Zahlungsvereinbarungen genannten Preise und Vergütungen mit Wirkung für die Zukunft anzupassen. Preisänderungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform (insbesondere per E-Mail) mitgeteilt. Betrifft die Preisänderung laufende Dauerschuldverhältnisse, ist der Kunde berechtigt, den betroffenen Vertrag bis zum Inkrafttreten der Preisänderung außerordentlich zu kündigen. Preisänderungen für bereits vollständig beauftragte und abgerechnete Leistungen bleiben ausgeschlossen.